AGJ-Fachverband: Über uns / ChronikIm Jahre 2009 ist der AGJ-Fachverband 50 Jahre alt geworden. Wir nehmen dies zum Anlaß, der Öffentlichkeit einen kurzen historischen Abriß unserer Entwicklung und eine Dokumentation unseres vielseitigen Wirkens vorzustellen. 1948: Gründung “Katholische Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung” (KAV)Auf Initiative von Prälat Walter Baumeister, der Hauptstelle der Katholischen Suchtkrankenfürsorge und des damaligen Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes Benedikt Kreutz wurde im Januar 1948 die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung (KAV) gegründet. Die KAV sollte den sozialmedizinischen sowie den seelischen Nöten und Gefährdungen der Nachkriegszeit entgegenwirken. Katholische Verbände (Jugend-, Erwachsenen-, berufsständische Verbände) und profilierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und sozialer Arbeit sollten sich laut Gründungsprotokoll an der „vorbeugenden und rettenden Caritasarbeit zur Bekämpfung der (damals) großen Volksseuchen“, wie Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten und Suchtgefahren, beteiligen. Der Hauptakzent lag auf der vorbeugenden sozialhygienischen Arbeit. In unterschiedlichen Fachausschüssen arbeiteten qualifizierte Fachleute unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Otto Graf der Universität Münster mit. Tragende Kräfte der KAV waren der Deutsche Caritasverband, der Volkswartbund und die Katholische Arbeitsgemeinschaft gegen die Suchtgefahren. Das Ziel der Arbeit war eine auf wissenschaftliche Erkenntnisse und religiöse Haltung aufgebaute sozialhygienische Volksbelehrung und der planmäßige Kampf gegen die Gefährdungsursachen. Trotz aller Befürchtungen, daß die Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg einer Verelendung entgegengehe, entwickelte sich rasch und unerwartet ein wirtschaftlicher Aufstieg, der nach Einschätzung der Gründungsmitglieder der Katholischen KAV neue und elementare „Gefährdungen der seelischen Substanz“ beinhalteten. Zitat: „Wie die Not, so lenkt auch die Völle nur allzuleicht von höheren Dingen ab und versklavt dann den Menschen an die Genußgüter zum Schaden seiner inneren Entwicklung.“ Diesen Gefährdungen galt es nun mit gemeinsamen Kräften entgegenzutreten, und so wurden vier große Ziele formuliert: Ein Familienschutz sollte sich vor allem gegen die öffentliche Unsittlichkeit in all ihren Formen einsetzen und gleichzeitig positiv die Erziehung des Volkes zu einem gesunden Familien- und Eheleben fördern. Ein Gefährdetenschutz setzt sich zum Ziel, alle Suchtgefahren auf den verschiedensten Gebieten zu bekämpfen und durch Anleitung zu einer vernünftigen Freizeitgestaltung und durch Hinführung zu echter Freude den Gefahren entgegenzutreten, die von Genußmitteln und Reizgiften der verschiedensten Art immer stärker drohen. Nicht zuletzt sollte ein Jugendschutz in enger Zusammenarbeit mit dem religiös neutralen Jugendschutz einerseits die Abschirmung der nachwachsenden Generation vor akuten Zeitgefahren fördern, andererseits durch Erziehung zur gesunden Verwendung der Freizeit, durch Hinführung zum Natur- und Kunstgenuß jene inneren Kräfte stärken, die unsere Pädagogik der Bewährung wirksamer macht als jene einer „Nur-Bewahrung“. Diese Aufgaben an der Basis umzusetzen war durch einen zentralen Bundesverband allein nicht möglich, und so bildeten sich im Sinne einer Dezentralisierung regional-diözesane Geschäftsstellen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und den Erzdiözesen München-Freising und Freiburg. 1959: Gründung “Katholische Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung für die Erzdiözese Freiburg”So wurde am 26.2.1959 in Freiburg die “Katholische Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung für die Erzdiözese Freiburg” gegründet, deren satzungsgemäße Ziele mit denen des zentralen Bundesverbandes weitgehend identisch waren. Bis zum Jahre 1963 bestand die KAV in der Erzdiözese Freiburg ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften, die unter großem persönlichem Einsatz das Satzungsziel in praktisches Handeln umsetzten. Dabei konnte sie sich auf den Diözesancaritasverband und den Deutschen Caritasverband mit dem ehemaligen Präsidenten Albert Stehlin stützen. Zu dieser Zeit entstanden neue Aktivitäten im Bereich des Jugendschutzes, der Suchtkrankenhilfe und der Kreuzbundarbeit der Diözese. Die folgenden Arbeitserfahrungen der KAV zeigten, daß ein Erfolg nur durch Konzentration auf wenige Tätigkeitsbereiche zu erreichen ist. Somit lag der Schwerpunkt der Arbeit schon bald auf der „Suchtkrankenfürsorge“ und dem „Jugendschutz“. 1963: Besetzung einer hauptamtlichen GeschäftsführerstelleIm Jahr 1963 wurde eine hauptamtliche Geschäftsführerstelle geschaffen, die die Kontinuität der Arbeit vor allem auf struktureller Ebene gewährleistete. 1965 - 1970: Besetzung von hauptamtlichen Beratungsstellen sowie die Einrichtung der ersten stationären Einrichtung1965 entstand die erste hauptamtlich besetzte Suchtberatungsstelle in Heidelberg, die nächste 1967 in Freiburg. Die erste stationäre Einrichtung zur Behandlung von suchtmittelabhängigen Männern wurde im Jahr 1970 in Ettenheimmünster eröffnet. Gleichzeitig änderte die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung in der Erzdiözese Freiburg ihren Namen und nannte sich ab dem 9.12.1970 Arbeitsgemeinschaft für Gefährdetenhilfe und Jugendschutz in der Erzdiözese Freiburg e. V. (AGJ). Die Satzungsinhalte waren im wesentlichen gleich geblieben, die Formulierungen wurden differenziert und dem heutigen Sprachgebrauch angepaßt. 1970 - 2009: Der AGJ-Fachverband heuteDer AGJ-Fachverband ist heute ein anerkannter katholischer caritativer Fachverband und dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg als auch dem Deutschen Caritasverband angeschlossen. Nach ihrer Satzung fördert und unterstützt die AGJ in ihrem Wirkungsbereich die gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien. Ihre Aufgabe besteht in der Vorbeugung gegen Gefährdungen, die die Entwicklungschancen insbesondere junger Menschen beeinträchtigen können. Die Hilfsangebote an kranke, schwache und hilfsbedürftige Menschen verstehen sich als Teil der Lebens- Wesensäußerung der katholischen Kirche. Für eine personen- und fachgerechte Hilfe unterhält die AGJ Einrichtungen für Information, Beratung, Behandlung, Betreuung und Begleitung. Im einzelnen sind dies Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes, der Suchtkrankenhilfe, der Suizidprävention, der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe u.a. Damit bietet der AGJ-Fachverband in einem Systemverbund von Prävention, Therapie und Nachsorge als Voraussetzung für eine wirkungsvolle und nachhaltige Hilfe an. Das Referat Kinder- und Jugendschutz versteht sich als Präventionsinstanz im Rahmen des gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutzes, die mit unterschiedlichen Maßnahmen und Methoden Gefährdungen frühzeitig entgegentritt. Der AGJ-Fachverband wurde durch ehrenamtlich engagierte Christen gegründet und weiterentwickelt. Vorstand und Mitgliedschaft sind auch heute noch ehrenamtlich tätig. Das ehrenamtliche Engagement im Sinne eines Bruderdienstes am Nächsten ist ein besonderes Anliegen der AGJ. Hierzu gehört die Förderung einer ehrenamtlichen Helferschaft, die Förderung von Selbsthilfegruppen und die Förderung von direkt und indirekt Betroffenen, die als ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen tätig werden möchten. Der AGJ-Fachverband beschäftigt heute 392 Mitarbeiter/-innen. Sie unterhält im Bereich der Suchtkrankenhilfe 13 ambulante Fachberatungsstellen, sie unterhält drei stationäre und drei teilstationäre Einrichtungen. Im weiteren unterhält die AGJ eine Fachberatungsstelle für Suizidprävention. Im Bereich der Wohnungslosenhilfe unterhält sie 13 ambulante Fachstellen, sowie neun stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und des Betreuten Wohnens. ↑ nach oben |
| AGJ mit neuer Führungsstruktur |
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung am 25.Juni bekam unser Verband eine Führungsstruktur, mit der man sich den Anforderungen der heutigen Zeit gestellt hat. Die Einrichtung eines hauptamtlichen Vorstandes sowie eines ehrenamtlichen Aufsichtsrates sind die zentralen Neuerung der Satzung.
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