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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Schwerpunkt der Aktivitäten des AGJ-Verbandes im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Er umfasst präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern bzw. Erziehende, die gemäß § 14 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

  • Kinder und Jugendliche befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte befähigen, Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Handlungsfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.: