Gesetzlicher Kinder- und JugendschutzDer gesetzliche Kinder- und Jugendschutz greift dort ein, wo die Gefahr besteht, dass Bedürfnisse junger Menschen insbesondere kommerziellen Interessen untergeordnet werden. Er kontrolliert vor allem Gewerbetreibende und Institutionen durch Verordnungen und Gesetze. In diesem Zusammenhang sind von zentraler Bedeutung:
Darüber hinaus enthalten auch andere Gesetze Jugendschutzbestimmungen, z.B.: Strafgesetzbuch (StGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Jugendgerichtsgesetz (JGG), Gaststättengesetz, Gewerbeverordnungen, Seemannsgesetz, Rundfunkgesetze der Länder, Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Gesetzestexte zum Download auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.
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