Aufgaben von Kinder- und Jugendschutz

In einer stark differenzierten und von permanentem Wandel geprägten Gesellschaft muss Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe verstanden werden und an unterschiedlichen Punkten ansetzen: Eine zentrale Aufgabe besteht darin, auf negative Einflüsse zeitnah und angemessen zu reagieren und diese abzuwehren, also Kinder und Jugendliche vor konkreten Gefährdungen zu schützen bzw. diese zu minimieren. Daneben gilt es aber auch, vielfältige Lernprozesse anzuregen, Kinder und Jugendliche zu stärken und sie dazu zu befähigen, mit bestehenden Risiken angemessen umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sie dabei unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und Lebenskompetenz als Voraussetzung für ein sinnerfülltes Leben in dieser Gesellschaft entwickeln zu können.

Um diesem Aufgabenspektrum gerecht zu werden, setzt Kinder- und Jugendschutz auf drei Ebenen an:

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz greift dort ein, wo die Gefahr besteht, dass Bedürfnisse junger Menschen insbesondere kommerziellen Interessen untergeordnet werden. Er kontrolliert vor allem Gewerbetreibende und Institutionen durch Verordnungen und Gesetze. In diesem Zusammenhang sind von zentraler Bedeutung:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchuG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) (JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
  • Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).

Darüber hinaus enthalten auch andere Gesetze Jugendschutzbestimmungen, z. B.: Strafgesetzbuch (StGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Jugendgerichtsgesetz (JGG), Gaststättengesetz, Gewerbeverordnungen, Seemannsgesetz, Rundfunkgesetze der Länder, Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland.
Gesetzestexte zum Download auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.

Struktureller Kinder- und Jugendschutz und

Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz ist wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Er greift in gesellschaftspolitische Bereiche ein, die in Zusammenhang mit der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stehen und diesbezüglich Gefahren auslösen können. Nach § 1 KJHG soll der strukturelle Kinder- und Jugendschutz dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Zentrale Themenfelder des strukturellen Kinder- und Jugendschutzes sind

  • Umweltschutz,
  • Gesundheit,
  • Wohnumfeld/Spiel- und Freizeiträume/Stadtplanung,
  • Verkehrsplanung,
  • Kinder- und Familienfreundlichkeit.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Schwerpunkt der Aktivitäten des AGJ-Verbandes im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Er umfasst präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern bzw. Erziehende, die gemäß § 14 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

  • Kinder und Jugendliche befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte befähigen, Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Handlungsfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind u. a.:

  • Gewaltprävention
  • Suchtprävention
  • Schulentwicklung
  • Partizipation
  • Resilienz
  • Religiöse Gruppierungen
  • Spielpädagogik

Während gesetzlicher und struktureller Kinder- und Jugendschutz vorrangig darauf zielen, Gefahren abzuwenden, umfasst erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorwiegend Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern. Das Hauptaugenmerk des AGJ-Fachverbandes liegt auf dem in § 14 SGB VIII verankerten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und damit auf Präventionsangeboten zu unterschiedlichen Themen und für unterschiedliche Zielgruppen.

Kinder- und Jugendschutz Spenden

Oder direkt spenden an den: AGJ Fachverband

Kontonummer: 2022158 IBAN: DE78 6805 0101 0002 0221 58
BLZ: 680 501 01 SWIFT / BIC: FRSP DE66 XXX

0761 - 2 18 07-0

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