Aufgaben von Kinder- und Jugendschutz
In einer stark differenzierten und von permanentem Wandel geprägten Gesellschaft muss Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe verstanden werden und an unterschiedlichen Punkten ansetzen: Eine zentrale Aufgabe besteht darin, auf negative Einflüsse zeitnah und angemessen zu reagieren und diese abzuwehren, also Kinder und Jugendliche vor konkreten Gefährdungen zu schützen bzw. diese zu minimieren. Daneben gilt es aber auch, vielfältige Lernprozesse anzuregen, Kinder und Jugendliche zu stärken und sie dazu zu befähigen, mit bestehenden Risiken angemessen umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sie dabei unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und Lebenskompetenz als Voraussetzung für ein sinnerfülltes Leben in dieser Gesellschaft entwickeln zu können.
Um diesem Aufgabenspektrum gerecht zu werden, setzt Kinder- und Jugendschutz auf drei Ebenen an:
Während gesetzlicher und struktureller Kinder- und Jugendschutz vorrangig darauf zielen, Gefahren abzuwenden, umfasst erzieherischer Kinder- und Jugendschutz vorwiegend Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, junge Menschen zu stärken, zu begleiten und ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern. Das Hauptaugenmerk des AGJ-Fachverbandes liegt auf dem in § 14 SGB VIII verankerten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und damit auf Präventionsangeboten zu unterschiedlichen Themen und für unterschiedliche Zielgruppen.